Schulrecht II

Wusstet ihr…?

…, dass man einem SchĂĽler, der im Notenschnitt eine 2,7 hat, auch eine 2 geben kann?

Ja, das kann man. Der Lehrer hat eine pädagogische Verantwortung gegenĂĽber dem SchĂĽler. Das bedeutet, dass der Lehrer seine SchĂĽler in eigener Verantwortung unterrichten, erziehen und auch beurteilen darf. Ein SchĂĽler ist nicht nur eine Note und schon gar nicht sind Arbeiten, die vielleicht unter größten persönlichen Schwierigkeiten geschrieben worden sind, repräsentativ fĂĽr die wirkliche Leistung eines SchĂĽlers. Mit dieser Verantwortung des Lehrers den SchĂĽler angemessen zu unterrichten und zu beurteilen, geht eine gewissen Freiheit einher – muss einhergehen. Ist er also der Meinung, dass der SchĂĽler zwar einen Schnitt von 2,7 hat, aber eigentlich eine 2 verdient hätte, kann er ihm die 2 geben. Man wird jedoch vermutlich versuchen, dem SchĂĽler vielleicht die Chance zu geben durch einen gewissen Mehraufwand auch rein rechnerisch auf die 2 zu kommen, wenn man der Meinung ist, er hätte eher die 2 verdient.

Anders herum geht es übrigens nicht. Die pädagogische Verantwortung soll nie zum Schaden des Schülers sein. Es kann also nicht sein, dass jemand mit einer 2,3 eine 3 bekommt!

Interessant werden diese Noten sowieso erst, wenn es um die Versetzung geht. Man weiĂź dann, dass man jemandem mit einer 4,7 auch die 4 geben kann, aber man kann natĂĽrlich niemanden mit einer 4,3 in die Gefahr des Durchfallens kommen lassen, indem man ihm eine 5 gibt.

Bei der Grundschulempfehlung ist das ĂĽbrigens etwas anderes – noch.

Hier zählt nicht allein der Schnitt, damit man beispielsweise auf ein Gymnasium kommt (Schnitt sollte unter 2,5 liegen), sondern zusätzlich mĂĽssen die Lehrer auch noch der Meinung sein, dass das Kind es auch schaffen kann auf dem Gymnasium zu bleiben. Meiner Meinung nach ist das ungerecht. Wenn jemand doch rechnerisch die Note hat, dann sollte er auch aufs Gymnasium dĂĽrfen! Woher will bitte ein Lehrer wissen, zu was ein Kind fähig ist? Ich kann da nur mich selbst als Beispiel nennen: Ich hatte Phasen, in denen ich sehr unmotiviert war, daher auch schlechte Noten hatte und wirkliche Höchstphasen. Die waren zwar mit einer riesigen Anstrengung verbunden, aber es gab sie. Schaue ich heute zurĂĽck, glaube ich manchmal selbst nicht, was alles geklappt hat und was alles möglich war. Also woher will das ein Lehrer im Voraus wissen? Hellsehen? Er kann ja nur den aktuellen Stand beurteilen und der lässt sich – aus eigener Erfahrung – jederzeit, wenn auch nicht unbedingt einfach, ändern.

Bald soll es ja sowieso keine Grundschulempfehlung mehr geben. Was ich aber auch nicht ideal finde, denn dann verlagert sich das Auswahlverfahren doch nur in die 5. und 6. Klassen des Gymnasiums, oder?

Ein Kommentar

  1. Markus sagt:

    Was ihr alles lernen mĂĽsst – mit Studium, ersten Staatsexamen, Ref, zweiten Staatsexamen, Schulrecht, Pädagogik, etc – so ein Lehramtsstudium fĂĽr’s Gymnasium ist schon ein weiter Weg…

    Das mit der pädagogischen Verantwortung ist aber schon interessant. Dennoch finde ich es kritisch – wenn zwei SchĂĽler beispielsweise auf einer 2,7 stehen und einer von ihnen bekommt die bessere Note, dann fĂĽhlt sich der andere doch in jedem Fall benachteiligt. Ist das mit der pädagogischen Verantwortung dann auch noch vereinbar?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darĂĽber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.