Schulrecht

Ein paar interessante Sachen zum Schulrecht:

Auch HauptschĂĽler können – entgegen der häufig vertretenen Meinung – beispielsweise Ă„rzte werden. Der Weg dahin ist nur sehr sehr lang und mit vielen PrĂĽfungen verbunden, die man auf dem direkten Weg ĂĽber das allgeminbildende Gymasium nicht so extrem hat.

Aber naja. Es geht. Und der Weg geht so:
Man macht seinen Hauptschulabschluss. Bekommt man daraufhin eine Lehrstelle, besucht man nebenher die Beruffschule und kann dann (in BW mit dem 9+3-Verfahren) mit einem Schnitt von 2,5, der sich aus den Noten der Lehre, Beruffschule und dem Hauptschulabschluss zusammenrechnet, die Fachschulreife, also die mittlere Reife erhalten.
Ist der Hauptschulabschluss nicht so gut, oder erhält man keine Lehrstelle gibt es noch die Möglichkeit ein BVJ, also ein Berufsvorbereitungsjahr, zu machen. Damit kann man entweder den Hauptschulabschluss verbessern, oder, wenn man auf der Sonderschule war, noch einen erhalten.
Nach diesem BVJ endet ĂĽbrigens die Schulpflicht.
Will man aber weiter machen und bekommt aber immer noch keine Lehrstelle, kann man in einer zweijährigen Berufsfachschule, die logischerweise nicht Lehrstellen-begleitend im Dualen-System abläuft, sondern in der man die zwei Jahre durchgehend sein muss, auch zur mittleren Reife gelangen.
Hat man übrigens schon mit der Werkrealschule, was nichts anderes ist als eine zweizügige Hauptschule, gestartet, kann man hier noch ein 6. Jahr anhängen und somit seinen Realschulabschluss erhalten.

Hat man also den Realschulabschluss: Dann kann man, wenn man eine Lehre gemacht hat oder noch eine macht daran anschließend ein einjähriges Berufskolleg besuchen und die Fachhochschulreife erlangen. Das selbe geht auch ohne Lehre aber mit zweijährigem Berufskolleg (I+II).
Wir wissen aber: Die Fachhochschulreife ist keine allgemeine und auch keine fachgebundene Hochschulreife, sondern die Reife, eine Hochschule besuchen zu dĂĽrfen. An die Uni kann man damit nicht.
Aber da wollen wir ja hin. Also:
Um mit einem Realschulabschluss die allgemeine Hochschulreife zu erlangen (angenommen man wollte Arzt werden, dann kann man das noch nicht mit der fachgebundenen Hochschulreife), muss man auf ein Gymnasium. Es bleiben aber hier vorerst nur die fachgebundenen Gymnasien – also TG, WG, EG usw.
Hier kann man dann die fachgebundene Hochschulreife erlangen. Durch eine Zusatzprüfung am Ende bzw. das Erlernen einer weiteren Fremdsprache kann man aber auch hier die allgemein Hochschulreife erwerben und somit an JEDE Universität gehen.

Tja, so was lernt man in Schulrecht. Aber ganz ehrlich: Einfach ist das nicht. Und ganz sicher bin ich mir auch nicht, ob ich das alles richtig verstanden habe. Vielleicht kann ja jemand ergänzen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darĂĽber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.