Besucher

Es ist Ende des Monats und Zeit fĂĽr eine Besucherbilanz!

Insgesamt hat die Webseite nun

12 792

Besucher


Pro Monat besuchen diese Webseite im Schnitt rund 1.500 Besucher.

Pro Tag sind es zwischen 40 und 70 Besucher.

In den letzten Monaten hat die Besucherquote stark zugenommen. Der Grund ist aber immer noch derselbe: Die Prozentrechnung ;)

Schulrecht II

Wusstet ihr…?

…, dass man einem SchĂĽler, der im Notenschnitt eine 2,7 hat, auch eine 2 geben kann?

Ja, das kann man. Der Lehrer hat eine pädagogische Verantwortung gegenĂĽber dem SchĂĽler. Das bedeutet, dass der Lehrer seine SchĂĽler in eigener Verantwortung unterrichten, erziehen und auch beurteilen darf. Ein SchĂĽler ist nicht nur eine Note und schon gar nicht sind Arbeiten, die vielleicht unter größten persönlichen Schwierigkeiten geschrieben worden sind, repräsentativ fĂĽr die wirkliche Leistung eines SchĂĽlers. Mit dieser Verantwortung des Lehrers den SchĂĽler angemessen zu unterrichten und zu beurteilen, geht eine gewissen Freiheit einher – muss einhergehen. Ist er also der Meinung, dass der SchĂĽler zwar einen Schnitt von 2,7 hat, aber eigentlich eine 2 verdient hätte, kann er ihm die 2 geben. Man wird jedoch vermutlich versuchen, dem SchĂĽler vielleicht die Chance zu geben durch einen gewissen Mehraufwand auch rein rechnerisch auf die 2 zu kommen, wenn man der Meinung ist, er hätte eher die 2 verdient.

Anders herum geht es übrigens nicht. Die pädagogische Verantwortung soll nie zum Schaden des Schülers sein. Es kann also nicht sein, dass jemand mit einer 2,3 eine 3 bekommt!

Interessant werden diese Noten sowieso erst, wenn es um die Versetzung geht. Man weiĂź dann, dass man jemandem mit einer 4,7 auch die 4 geben kann, aber man kann natĂĽrlich niemanden mit einer 4,3 in die Gefahr des Durchfallens kommen lassen, indem man ihm eine 5 gibt.

Bei der Grundschulempfehlung ist das ĂĽbrigens etwas anderes – noch.

Hier zählt nicht allein der Schnitt, damit man beispielsweise auf ein Gymnasium kommt (Schnitt sollte unter 2,5 liegen), sondern zusätzlich mĂĽssen die Lehrer auch noch der Meinung sein, dass das Kind es auch schaffen kann auf dem Gymnasium zu bleiben. Meiner Meinung nach ist das ungerecht. Wenn jemand doch rechnerisch die Note hat, dann sollte er auch aufs Gymnasium dĂĽrfen! Woher will bitte ein Lehrer wissen, zu was ein Kind fähig ist? Ich kann da nur mich selbst als Beispiel nennen: Ich hatte Phasen, in denen ich sehr unmotiviert war, daher auch schlechte Noten hatte und wirkliche Höchstphasen. Die waren zwar mit einer riesigen Anstrengung verbunden, aber es gab sie. Schaue ich heute zurĂĽck, glaube ich manchmal selbst nicht, was alles geklappt hat und was alles möglich war. Also woher will das ein Lehrer im Voraus wissen? Hellsehen? Er kann ja nur den aktuellen Stand beurteilen und der lässt sich – aus eigener Erfahrung – jederzeit, wenn auch nicht unbedingt einfach, ändern.

Bald soll es ja sowieso keine Grundschulempfehlung mehr geben. Was ich aber auch nicht ideal finde, denn dann verlagert sich das Auswahlverfahren doch nur in die 5. und 6. Klassen des Gymnasiums, oder?

Schulrecht

Ein paar interessante Sachen zum Schulrecht:

Auch HauptschĂĽler können – entgegen der häufig vertretenen Meinung – beispielsweise Ă„rzte werden. Der Weg dahin ist nur sehr sehr lang und mit vielen PrĂĽfungen verbunden, die man auf dem direkten Weg ĂĽber das allgeminbildende Gymasium nicht so extrem hat.

Aber naja. Es geht. Und der Weg geht so:
Man macht seinen Hauptschulabschluss. Bekommt man daraufhin eine Lehrstelle, besucht man nebenher die Beruffschule und kann dann (in BW mit dem 9+3-Verfahren) mit einem Schnitt von 2,5, der sich aus den Noten der Lehre, Beruffschule und dem Hauptschulabschluss zusammenrechnet, die Fachschulreife, also die mittlere Reife erhalten.
Ist der Hauptschulabschluss nicht so gut, oder erhält man keine Lehrstelle gibt es noch die Möglichkeit ein BVJ, also ein Berufsvorbereitungsjahr, zu machen. Damit kann man entweder den Hauptschulabschluss verbessern, oder, wenn man auf der Sonderschule war, noch einen erhalten.
Nach diesem BVJ endet ĂĽbrigens die Schulpflicht.
Will man aber weiter machen und bekommt aber immer noch keine Lehrstelle, kann man in einer zweijährigen Berufsfachschule, die logischerweise nicht Lehrstellen-begleitend im Dualen-System abläuft, sondern in der man die zwei Jahre durchgehend sein muss, auch zur mittleren Reife gelangen.
Hat man übrigens schon mit der Werkrealschule, was nichts anderes ist als eine zweizügige Hauptschule, gestartet, kann man hier noch ein 6. Jahr anhängen und somit seinen Realschulabschluss erhalten.

Hat man also den Realschulabschluss: Dann kann man, wenn man eine Lehre gemacht hat oder noch eine macht daran anschließend ein einjähriges Berufskolleg besuchen und die Fachhochschulreife erlangen. Das selbe geht auch ohne Lehre aber mit zweijährigem Berufskolleg (I+II).
Wir wissen aber: Die Fachhochschulreife ist keine allgemeine und auch keine fachgebundene Hochschulreife, sondern die Reife, eine Hochschule besuchen zu dĂĽrfen. An die Uni kann man damit nicht.
Aber da wollen wir ja hin. Also:
Um mit einem Realschulabschluss die allgemeine Hochschulreife zu erlangen (angenommen man wollte Arzt werden, dann kann man das noch nicht mit der fachgebundenen Hochschulreife), muss man auf ein Gymnasium. Es bleiben aber hier vorerst nur die fachgebundenen Gymnasien – also TG, WG, EG usw.
Hier kann man dann die fachgebundene Hochschulreife erlangen. Durch eine Zusatzprüfung am Ende bzw. das Erlernen einer weiteren Fremdsprache kann man aber auch hier die allgemein Hochschulreife erwerben und somit an JEDE Universität gehen.

Tja, so was lernt man in Schulrecht. Aber ganz ehrlich: Einfach ist das nicht. Und ganz sicher bin ich mir auch nicht, ob ich das alles richtig verstanden habe. Vielleicht kann ja jemand ergänzen?